Gentechnik

Cis-Genese

Bei der Cis-Genese handelt es sich um einen Gentransfer vom Genom z.B. einer Pflanze in das Genom einer anderen Pflanze, die aber zu derselben Familie, Gattung oder Art gehört. Zum Beispiel wird so in der Hybridzüchtung von Brokkoli-Sorten das Rettich-Gen der cytoplasmatischen männlichen Sterilität (CMS) in das Genom des Brokkoli eingeschleust. Rettich und Brokkoli sind verschiedene Gattungen derselben Familie, nämlich der der Kohlgewächse (Brassicaceae).

Gentechnik

Es wird unterschieden in rote Gentechnik im medizinischen und pharmakologischen Bereich, grüne Gentechnik im landwirtschaftlichen und ernährungstechnischen Bereich und graue Gentechnik im mikrobiologischen und umweltschutztechnischen Bereich.

Mit Gentechnik bezeichnet man landläufig durch Labortechniken künstlich herbei geführte Veränderungen des im Zellkern befindlichen Erbgutes von Lebewesen, wie sie in der freien Natur nicht vorkommen können. Das Ziel der Gentechnik ist die gezielte, möglichst direkte und zeitsparende Züchtung von vorteilhaften Eigenschaften, die die Lebewesen vor dem Eingriff noch nicht aufgewiesen haben.

Die in der F1-Hybridzüchtung angewandte CMS-Technologie wird (noch) nicht als Gentechnik klassifiziert, da der gentechnische Eingriff in der mitochondrialen DNS im Zellsaft und nicht auf der Kern-DNS erfolgt.

Intra-Genese

Mit Intra-Genese bezeichnet man eine gentechnische Veränderung, die innerhalb des Genoms eines Lebewesens stattfindet. Hierbei kann es sich z.B um Verstärkung oder Unterdrückung von bestimmten Eigenschaften handeln. Das erste Beispiel für Intra-Genese war die so genannte Anti-Matsch-Tomate, die „Flavr-Savr-Tomate“ der US-Firma Calgene, die in den 1980er Jahren entwickelt worden war. Bei dieser Tomate war die Funktion des Enzyms, das für das mit dem fortschreitenden Reifeprozess verbundenen Weichwerden der Tomatenhaut verantwortlich ist, auf der DNS „ausgeschaltet“ worden.

Pflanzenpatent

Eine Saatgutfirma, die eine gentechnisch veränderte Sorte gezüchtet hat, kann ein Patent auf des Gen anmelden, das neu in das Erbgut der Pflanze eingeschleust worden ist. Somit stellt dann die Sorte das intellektuelle Eigentum der Firma dar und ist patentrechtlich geschützt. Der Nachbau (erneutes Aussäen von geerntetem Saatgut) einer solchen Sorte durch Dritte kann also strafrechtlich verfolgt werden.

Normalerweise lassen es die internationalen Gesetze nicht zu Lebewesen zu patentieren, da sie ja keine menschlichen Erfindungen sein können. Das Patent wird also nur auf das Pflanzenerbgut verändernde Gen erteilt. Somit ist auch die Nachahmung der patentierten genetische Manipulation  von Dritten (z.B. von einer anderen Saatgutfirma) untersagt.

Weiter führende Links:

http://www.transgen.de/recht/patente/940.doku.html

http://www.keine-gentechnik.de/dossiers/patente.html

 

Terminator-Technologie

Die Terminator-Technologie wird bei modernen gentechnisch veränderten Nutzpflanzensorten angewendet. Sie bezeichnet einen gentechnischen Eingriff, durch den im Zuge der Samenreife einer Pflanze die Keimlinge in den Samenkörnern absterben und die Pflanze somit steril wird. Dieser Eingriff dient also dazu, dass man eine gentechnisch veränderte Sorte nicht über Saatgut weiter vermehren kann.

Es handelt sich hierbei um eine Art in die Pflanze eingebauten Sortenschutz. Da gentechnisch veränderte Sorten durch Patente geschützt sind, das heißt Eigentum der Züchterfirma sind, wird so sichergestellt, dass die Anbauer jedes Jahr ihr Saatgut wieder bei dem Hersteller kaufen müssen.

 

Trans-Genese

Von Trans-Genese spricht man, wenn ein Gentransfer von einem Organsimus zum anderen über die Reichsgrenzen hinweg stattfindet. So wurde zum Beispiel beim transgenen Mais ein Toxin produzierendes Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis eingeführt, durch das die am Mais fressenden Larven des Maiszünslers sterben. Hier erfolgte also ein Gentransfer vom Reich der Bakterien zum Reich der Pflanzen.

Ein anderes Beispiel sind Erdbeeren, in die ein Gen der arktischen Flunder eingeschleust worden ist, durch das sie eine Frostresistenz erhalten. Hier wurde somit die Grenze zwischen Tier- und Pflanzenreich überschritten.

Gentechnik

Es wird unterschieden in rote Gentechnik im medizinischen und pharmakologischen Bereich, grüne Gentechnik im landwirtschaftlichen und ernährungstechnischen Bereich und graue Gentechnik im mikrobiologischen und umweltschutztechnischen Bereich.

Mit Gentechnik bezeichnet man landläufig durch Labortechniken künstlich herbei geführte Veränderungen des im Zellkern befindlichen Erbgutes von Lebewesen, wie sie in der freien Natur nicht vorkommen können. Das Ziel der Gentechnik ist die gezielte, möglichst direkte und zeitsparende Züchtung von vorteilhaften Eigenschaften, die die Lebewesen vor dem Eingriff noch nicht aufgewiesen haben.

Die in der F1-Hybridzüchtung angewandte CMS-Technologie wird (noch) nicht als Gentechnik klassifiziert, da der gentechnische Eingriff in der mitochondrialen DNS im Zellsaft und nicht auf der Kern-DNS erfolgt.

Intra-Genese

Mit Intra-Genese bezeichnet man eine gentechnische Veränderung, die innerhalb des Genoms eines Lebewesens stattfindet. Hierbei kann es sich z.B um Verstärkung oder Unterdrückung von bestimmten Eigenschaften handeln. Das erste Beispiel für Intra-Genese war die so genannte Anti-Matsch-Tomate, die „Flavr-Savr-Tomate“ der US-Firma Calgene, die in den 1980er Jahren entwickelt worden war. Bei dieser Tomate war die Funktion des Enzyms, das für das mit dem fortschreitenden Reifeprozess verbundenen Weichwerden der Tomatenhaut verantwortlich ist, auf der DNS „ausgeschaltet“ worden.

Pflanzenpatent

Eine Saatgutfirma, die eine gentechnisch veränderte Sorte gezüchtet hat, kann ein Patent auf des Gen anmelden, das neu in das Erbgut der Pflanze eingeschleust worden ist. Somit stellt dann die Sorte das intellektuelle Eigentum der Firma dar und ist patentrechtlich geschützt. Der Nachbau (erneutes Aussäen von geerntetem Saatgut) einer solchen Sorte durch Dritte kann also strafrechtlich verfolgt werden.

Normalerweise lassen es die internationalen Gesetze nicht zu Lebewesen zu patentieren, da sie ja keine menschlichen Erfindungen sein können. Das Patent wird also nur auf das Pflanzenerbgut verändernde Gen erteilt. Somit ist auch die Nachahmung der patentierten genetische Manipulation  von Dritten (z.B. von einer anderen Saatgutfirma) untersagt.

Weiter führende Links:

http://www.transgen.de/recht/patente/940.doku.html

http://www.keine-gentechnik.de/dossiers/patente.html

 

Terminator-Technologie

Die Terminator-Technologie wird bei modernen gentechnisch veränderten Nutzpflanzensorten angewendet. Sie bezeichnet einen gentechnischen Eingriff, durch den im Zuge der Samenreife einer Pflanze die Keimlinge in den Samenkörnern absterben und die Pflanze somit steril wird. Dieser Eingriff dient also dazu, dass man eine gentechnisch veränderte Sorte nicht über Saatgut weiter vermehren kann.

Es handelt sich hierbei um eine Art in die Pflanze eingebauten Sortenschutz. Da gentechnisch veränderte Sorten durch Patente geschützt sind, das heißt Eigentum der Züchterfirma sind, wird so sichergestellt, dass die Anbauer jedes Jahr ihr Saatgut wieder bei dem Hersteller kaufen müssen.

 

Trans-Genese

Von Trans-Genese spricht man, wenn ein Gentransfer von einem Organsimus zum anderen über die Reichsgrenzen hinweg stattfindet. So wurde zum Beispiel beim transgenen Mais ein Toxin produzierendes Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis eingeführt, durch das die am Mais fressenden Larven des Maiszünslers sterben. Hier erfolgte also ein Gentransfer vom Reich der Bakterien zum Reich der Pflanzen.

Ein anderes Beispiel sind Erdbeeren, in die ein Gen der arktischen Flunder eingeschleust worden ist, durch das sie eine Frostresistenz erhalten. Hier wurde somit die Grenze zwischen Tier- und Pflanzenreich überschritten.