Nutzpflanzensorten und rechtliche Aspekte

Erhaltungssortenverordnung Die deutsche Erhaltungssorten-Verordnung vom 21. Juli 2009 dient dazu einen legalen Rahmen zu schaffen für die Kultur und das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungssorten von Nutzpflanzen. Als Erhaltungssorten gelten solche, die keinem Sortenschutz unterliegen und nicht oder nicht mehr in der Sortenliste oder im europäischen Sortenkatalog eingeschrieben sind[GM1] . Das Ziel der Verordnung ist der Schutz vor fortschreitender genetischer Erosion der Nutzpflanzen durch die Erhaltung von regionalen Sorten ohne besonderen wirtschaftlichen Wert. Weiter führende Links: www.bmelv.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/E/Erhaltungssortenverordnung.html kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org/bericht-vom-5-symposium-kulturpflanzen-und-nutztiervielfalt-26-bis-27-november-2010-königswinter-bei
F1-Hybridsorte Von einer F1-Hybridsorte wird gesprochen, wenn es sich um eine Sorte handelt, die durch eine auf künstliche Weise gelenkte Kreuzung von zwei reinerbigen und genetisch unterschiedlichen Elternlinien entstanden ist. Der Zusatz „F1“ drückt dabei aus, dass die zur Kultur kommenden Pflanzen die erste Filialgeneration nach der Kreuzung der beiden Elternlinien darstellen. F1-Hybriden zeichnen sich gegenüber ihren Eltern durch ein besonders üppiges Wachstum und eine sehr große Homogenität unter den Individuen aus, sowohl was Form, Größe und auch Erntereife angeht. Dadurch werden F1-Hybridsorten besonders im großflächigen und mechanisierten Gemüsebau eingesetzt, der seine Produkte über Weiterverkäufer absetzt. F1-Hybriden entstehen bei den allogamen Pflanzenarten nach folgendem Prinzip: Nachdem die beiden Elternlinien jede für sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren über eine erzwungene wiederholte Inzucht reinerbig (homozygot) gemacht worden sind und dabei in Folge der Inzuchtsdepression zu schwächlichen Pflanzen degeneriert sind, kommt es nach ihrer Kreuzung bei der nachfolgenden F1-Generation zum so genannten Heterosis-Effekt, der sich in einer außerordentlichen Wüchsigkeit und Homogenität der ersten Filialgeneration ausdrückt. Werden die Pflanzen der ersten Filialgeneration untereinander wiederum über Samen vermehrt, kommt es bei der F2-Generation dann allerdings zu einer sehr heterogenen Genexpression, die sich in völlig unterschiedlichen und daher für eine Kultur nicht mehr interessanten Pflanzen ausdrückt. Dies bedeutet, dass F1-Hybridsorten nicht weiter über Samen vermehrt werden können. Baut ein Gärtner F1-Hybridsorten, muss er also jedes Jahr neues Saatgut kaufen.  

GNIS / SOC Der GNIS („Groupement national interprofessionnel des semences et plants“) ist eine Interessenvertretung der französischen professionnellen Saatgutproduzenten, die Lobbyarbeit leistet. Darüber hinaus ist der GNIS vom französischen Landwirtschaftsministerium dazu beauftragt die Umsetzung und die Einhaltung der bestehenden Saatgutgesetzgebeung im Bereich der Saatgutproduktion und -vermarktung zu kontrollieren. Dem SOC („service officiel de contrôle et de certification“) kommt dazu noch die Aufgabe der Zertifizierung von Saatgut und der Kontrolle von Saatgut auf Sortenechtheit und -reinheit durch Probennahme nach dem Verpacken zu. www.gnis.fr wikipedia.org/wiki/Groupement_national_interprofessionnel_des_semences_et_plants

GV-Sorte Bei einer GV-Sorte handelt es sich um eine gentechnisch veränderte Pflanzensorte, deren „genetisches Material in einer Weise verändert wurde, wie sie unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt“ (Gesetz zur Regelung der Gentechnik, Deutschland, 2008). Nach dem Gesetz handelt es sich um eine gentechnisch veränderte Pflanze nur dann, wenn die Veränderung in den Erbanlagen (DNS) im Zellkern stattfindet. Einige in der moderne Pflanzenzüchtung eingesetzte Technologien, obschon sie unter natürlichen Bedingungen niemals vorkommen könnten, werden in diesem Sinne nicht als gentechnische Veränderung eingestuft, da sie zwar auf Zellebene, nicht aber im Zellkern stattfinden (z.B. CMS-Technologie bei der F1-Hybrid-Züchtung). In der biologischen Landwirtschaft werden Züchtungstechniken auf Zellebene kontrovers diskutiert; zumindest in der biologisch-dynamischen Landwirtschaft werden sie eindeutig abgelehnt. Weiter führende Links: www.gesetze-im-internet.de/gentg/ www.demeter.de/sites/default/files/public/pdf/negativ_cms_liste.pdf  

Kultivar / Cultivar Cultivar ist ein international verwendeter Begriff, der aus dem Englischen stammt und eine Kontraktion von „cultivated variety“ darstellt. Es handelt sich in der Abgrenzung zu Wildpflanzen um durch eine gelenkte Kultur entstandene Sorten, die ihre Eigenschaften sortengetreu an die nachfolgende Generation weiter vererben und deren Individuen untereinander weitgehend einheitlich sind.

Landsorte / Gärtnersorte Mit Landsorten werden lokale Sorten von Nutzpflanzen bezeichnet, die sich – begleitet von einer bäuerlichen oder gärtnerischen Auslesearbeit – in einem allmählichen Adaptationsprozess an die Klima- und Bodenverhältnisse ihrer Anbauregion angepasst haben. Sie haben in Bezug auf ihre Entstehung im ländlichen Milieu und ihre Bindung an eine spezifische Region also auch einen kulturhistorischen Aspekt.  Demgegenüber stehen die Zuchtsorten, die – unabhängig von einem spezifischen Anbauort – gezielt auf ein bestimmtes Zuchtziel hin gezüchtet worden sind. Genetisch gesehen weisen Landsorten gegenüber Zuchtsorten ein höheres Maß an genetischer Bandbreite und Variabilität auf. Landsorten sind in diesem Sinne gleichzeitig auch immer samenfeste  und offen abblühende Populationssorten. Darüber hinaus sind Landsorten kultivierte Sorten (Kultivare), die aufgrund ihrer Heterogenität und ihres lokalen, bäuerlichen Ursprungs nur selten in den Kontext des offiziellen Sortenkatalogs passen. Landsorten weisen eine große Fähigkeit auf biotischen und abiotischen Stress (Schädlinge, Krankheiten, Klima u.a.) zu tolerieren und eine dauerhafte Erntesicherheit zu gewährleisten bei mittelmäßigen Erntemengen und unter extensiven Anbaubedingungen (= unter geringem Einsatz von zugekauften Betriebsmitteln wie Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie von zusätzlicher künstlicher Bewässerung). Der Begriff Landsorte steht in enger Beziehung zum Begriff Kultivar. Weiter führende Links: en.wikipedia.org/wiki/Landrace www.semencespaysannes.org/bdf/docs/landracereview-euphytica1998.pdf  

Linie / Liniensorte In der Pflanzenzüchtung wird von einer Linie gesprochen, wenn es sich um eine homozygote Vermehrungsreihe über mehrere Generationen handelt. Anders gesagt weist eine Linie keine oder kaum Variationen auf. Eventuelle z.B. durch Mutationen auftretende Variationen werden in der Erhaltungszüchtung durch negative Selektion entfernt. Autogame Pflanzen bilden  auf natürliche Weise reinerbige Linien, bei allogamen Pflanzen wird die Reinerbigkeit durch Selbstung erzwungen. Natürlich reinerbige oder künstlich reinerbig gemachte Elternlinien werden zur Herstellung von F1-Hybrid-Sorten benutzt. Samenfeste, offen abblühende allogame Pflanzen sind demgegenüber immer mehr oder weniger heterozygote Populationen.

Nutzpflanzenart Die Bezeichnung „Nutzpflanzenart“ entspringt dem allgemeinen Sprachgebrauch und nicht der offiziellen botanischen Nomenklatur. In diesem Sinne sind zum Beispiel Weizen, Roggen, Reis und Mais Getreidearten, Apfel, Birne, Pfirsich und Kirsche Obstarten und Kohl, Möhren, Lauch und Tomaten Gemüsearten (siehe auch botanische Nomenklatur). Nutzpflanzensorte Von jeder Nutzpflanzenart gibt es unzählige Sorten, die mit einem Namen, dem Sortennamen belegt sind. Gegenüber den kursiv geschriebenen botanischen Namen wird der Sortenname in Normalschrift geschrieben und auch bisweilen in Anführungszeichen gesetzt. Ihren Namen beziehen die Sorten entsprechend ihres Ursprungs auf zwei Weisen: Bei traditionellen regionalen Sorten findet sich im Namen manchmal ein Bezug zur Ursprungsregion (z.B. Stangenbohne „Neckarkönigin“, Möhre „Nantaise“, Kohlrübe „Wilhelmsburger“). Der Sortenname kann auch einen Bezug zu Form, Farbe, Geschmack oder anderen Sorteneigenschaften haben (z.B. Rote Bete „Rote Kugel“, Dicke Bohne „Frühe Weißkeimige“). Manchmal gibt ein Pflanzenzüchter einer aus Sortenkreuzungen neu entstandenen Sorte auch einfach einen Fantasienamen (z.B. Tomate „Moneymaker“, Blumenkohl „Odysseus“, Rotkohl „Granat“).

Offen abblühende Sorte „Offen abblühende Sorten“ ist eine weitere Bezeichnung für samenfeste Sorten. Hierbei wird darauf Bezug genommen, dass diese Sorten in einem Vermehrungsfeld offen blühen gelassen werden und es somit zu einem freien Pollenaustausch zwischen den Individuen kommen kann. Durch diese Vermehrungsart kommt es durch den ständigen Pollenaustausch allmählich zu so genannten Populationssorten, die zwar als samenfest bezeichnet werden, die dabei aber trotzdem eine gewisse heterogene genetische Bandbreite mit mehr oder weniger stark unterschiedlichen Individuen aufweisen. Auch der Begriff der „offen abblühenden Sorten“ steht im Gegensatz zu den F1-Hybriden, bei denen die Samenproduktion zunächst über eine mehrjährige mit technischen Mitteln erzwungene Inzucht der beiden Elternlinien läuft und dann in einer ebenfalls unter von der Außenwelt isolierten Bedingungen stattfindenden Kreuzung der mittlerweile homozygoten Eltern ihren Abschluss findet.  

Population / Populationssorte Populationssorten sind genetisch mehr oder weniger heterogene Sorten, bei denen die einzelnen Pflanzen sich untereinander leicht bis stark in Geno- und Phänotyp unterscheiden. Dementsprechend weist eine Populationssorte eine große genetische Bandbreite auf und kann so leichter auf spontan auftretende Veränderungen in ihren Wachstumsumfeld (Klima, Krankheiten, Schädlinge u.a.) reagieren als eine auf Homogenität getrimmte und daher genetisch eingeengte Zuchtsorte. Der Grad der Heterogenität bzw. der genetischen Variabilität bei Populationssorten ist dabei je nach Kontext recht unterschiedlich. Populationssorten, die regelmäßig durch eine handwerkliche massale Selektion weiter vermehrt und erhalten werden, weisen einen relativ geringen Grad an Heterogenität auf, da sortenuntypische Individuen entfernt werden, damit die Sorte in Entsprechung der sortentypischen Merkmale ein ausreichend einheitliches Ernteergebnis liefern kann. Demgegenüber gibt es auch Populationssorten, die aus Sortenkreuzungen oder aus mehr oder weniger umfangreichen Einkreuzungen entstanden sind. Beispiele für relativ heterogene Populationssorten sind Sonnenblumenpopulationen und mehrfarbige Maissorten. Botanisch gesehen sind Populationen Vermehrungsgemeinschaften; das heißt innerhalb einer Population kann es aufgrund enger verwandtschaftlicher Verhältnisse zur Reproduktion kommen.

Saatgutverkehrsgesetz Ein Saatgutverkehrsgesetz regelt das „Inverkehrbringen“ von Saatgut und pflanzlichem Vermehrungsmaterial. Dies schliesst nicht nur den Verkauf sondern auch die freie Weitergabe und den Tausch ein.  

Samenfeste / samenechte Sorte Als samenfeste Sorten werden solche bezeichnet, die man mit handwerklichen Mitteln Jahr für Jahr von Pflanzengeneration zu Pflanzengeneration über Samen weiter vermehren kann und die dabei ihre Eigenschaften ohne sprunghafte Veränderungen recht sortengetreu weitergeben. Bei den samenfesten Sorten gleicht die Nachfolgegeneration ( die „Kinder“) ihrer Vorgängerin (den „Eltern“) zwar nicht wie die Klone einer vegetativ vermehrten Sorte aber doch so sehr, dass von einer Vermehrung der selben Sorte gesprochen werden kann. Die Bezeichnung „samenfeste“ oder „samenechte“ Sorte dient der Abgrenzung gegenüber den F1-Hybridsorten, die bei einer Vermehrung über Samen in der zweiten Generation nach der Elternkreuzung ein sehr heterogenes Bild aufweisen. Hybridsorten können also nicht samenfest und sortentreu vermehrt werden.

Sorteneigenschaften Der Begriff Sorteneigenschaften ist eng verwandt mit dem der Züchtungskriterien. Die Verbesserungszüchtung von bestehenden Sorten und die Neuzüchtung von neuen Sorten verläuft nach bestimmten Züchtungszielen mit dem Zweck die jeweilige Sorte mit den vom Züchter gewünschten Eigenschaften auszustatten. Die bei einer Sorte herausragenden Eigenschaften, die ihre besondere Qualität ausmachen oder sie von anderen Sorten unterscheiden, sind in knapper Form den Saatgutkatalogen beschrieben. Es sind dies die Sorteneigenschaften, die für den Anbauer und/oder den Verbraucher interessant sind. Die spezifischen Sorteneigenschaften, die für Anbauer und Verbraucher weniger interessant sind, durch die die jeweilige Sorte aber klar identifiziert und auch von anderen Sorten unterschieden werden kann, sind in den so genannten Sortenblättern enthalten. Diese Sortenblätter dienen unter anderem dazu Sortenechtheit und Sortenreinheit eines geprüften Bestandes zu bewerten. Solche Prüfungen finden im Bereich der Erhaltungszüchtung und der Prüfung von Saatgutunternehmen durch die offiziellen Instanzen statt.

Sortenmischung Bei Sortenmischungen handelt es sich um die gleichzeitige Aussaat von zwei oder mehreren reinen Sorten, die genetisch unterschiedlich sind aber trotzdem ähnlich genug um unter gleichen Bedingungen kultiviert werden zu können. Diese Technik wird zum Beispiel bei Weizen und Soja angewendet. Sortenmischungen sind generell resistenter gegenüber unvorhersehbaren, spontan auftretenden ungünstigen Kulturbedingungen und zeichnen sich meist auch durch höhere Erntemengen aus. Weiter führender Link: www.academicjournals.org/ajar/PDF/pdf2011/30%20Dec/Faraji.pdf  

Sortenschutz Ein Pflanzenzüchter kann für eine von ihm gezüchtete neue Sorte Sortenschutz beantragen und damit auch eine Eintragung der Sorte in eine amtliche nationale Sortenliste und in einen internationalen Katalog, wie z.B. den europäischen Sortenkatalog. Der Erteilung des Sortenschutzes geht eine offizielle Prüfung der Sorte voraus, die sich an klar definierten Kriterien orientiert. So muss die Sorte –      neu (das heißt, noch nie zuvor auf dem Saatgutmarkt vertrieben worden sein), –      unterscheidbar (das heißt, in wenigstens einer ihrer Eigenschaften klar von anderen Sorten zu unterscheiden sein), –      homogen (das heißt, äußerlich einheitliche Pflanzen aufweisen), –      beständig (das heißt, ihre sortentypischen Merkmale auch bei wiederholter Vermehrung behalten) sein und –      eine Sortenbezeichnung (das heißt, einen Namen) haben. Der Sortenschutz gewährt dem Antragsteller das exklusive Recht auf Vermehrung und Vertrieb des Saatguts der geschützten Sorte. Ausnahmen stellen dabei der „Züchtervorbehalt“ und das „Landwirteprivileg“ dar. Der Züchtervorbehalt bezeichnet das Recht, dass alle genetischen Ressourcen, also auch geschützte Sorten für die Züchtung von neuen Sorten verwendet werden dürfen, und das Landwirteprivileg erlaubt Bauern Saatgut aus eigenem Anbau zurückzubehalten und wieder auszusäen, wenn sie dafür eine Nachbaugebühr an den Inhaber des Sortenschutzes entrichten. Nach 25 Jahren verfällt der Sortenschutz. Wenn er nicht erneut beantragt wird, wird die Sorte zu öffentlichem Allgemeingut. Weiter führende Links: www.bundessortenamt.de/internet30/ www.cpvo.fr/ www.upov.int/  

Sortenschutzgesetz Das Sortenschutzgesetz regelt den Sortenschutz von in offiziellen nationalen Listen oder internationalen Katalogen eingetragenen Sorten. Hierbei gibt es Unterschiede in den nationalen und internationalen Gesetzgebungen. Für die Länder der Europäischen Union sind die Sortenschutzgesetze weitgehend homologisiert. 

UPOV Die UPOV (l’union internationale pour la protection des obtentions végétales) wurde 1961 als internationale Instanz zum Schutz der in den offiziellen Sortenlisten und -katalogen eingetragenen geschützten Nutzpflanzensorten in Genf gegründet.

Zuchtsorte Bei Zuchtsorten handelt es sich gegenüber den Landsorten um Sorten, die von einem Züchter unabhängig von einem regionalen Bezug mit einem oder mehreren spezifischen Zuchtzielen gezüchtet worden sind. Während so bei Landsorten die Zuchtziele in der Regel auf eine lokale Anpassung, eine allgemeine Resistenz und eine Eignung für extensive Anbaumethoden ausgerichtet sind, treten bei den Zuchtsorten eher andere Zuchtziele in den Mittelpunkt zum Beispiel Ertragsmenge, spezifische Krankheitsresistenzen, gewisse äußere Kriterien wie Form und Farbe u.a.. Der Begriff der Zuchtsorte geht also schon in die Richtung der so genannten „universellen Sorten“, die keinen regionalen Bezug mehr haben sondern für eine überregionale, oft auch industrialisierte Landwirtschaft bestimmt sind.  


 [GM1]Erhaltersorten und EU-Katalog